Datenschutzinformation zu unserem Hinweisgebersystem

Hiermit informieren wir Sie gem. Art. 13, 14 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten („Daten“) im Rahmen unseres Hinweisgebersystems (interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG). Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die der Erfassung und Aufklärung der mittels des Hinweisgebersystems eingegangenen Hinweise dienen („Aufklärungsmaßnahmen“) dabei nur nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben. Diese Datenschutzinformation ergänzt die allgemeinen Datenschutzinformationen für das Beschäftigungsverhältnis. 

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:

Lauer GmbH
Erbacher Straße 38
64342 Seeheim-Jugenheim
Deutschland
Telefon: +49 (0) 6257 9722-0
Registergericht: Handelsregistereintrag im HRB Darmstadt
Registernummer: 100487

Kontaktmöglichkeit zum Datenschutzbeauftragten:

CTM-COM GmbH
Altin Kadriu (Ansprechpartner)
Marienburgstr. 27
64297 Darmstadt
Deutschland
Telefon: +49 6151 3942-72
E-Mail: a.kadriu@ctm-com.de

Zuständige Aufsichtsbehörde:

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de

Weitere Verantwortliche:

Je nach Art und Umfang der gebotenen Maßnahmen werden wir gegebenenfalls weisungsfreie Dienstleister mit der konkreten Durchführung der entsprechenden Aufklärungsmaßnahmen betrauen. Zu diesen Dienstleistern können etwa Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwaltskanzleien oder Steuerberater zählen. In diesem Fall handeln die Dienstleister oftmals als eigene datenschutzrechtlich Verantwortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO.

Warum gibt es ein Hinweisgebersystem?

Wir stellen die Einhaltung von Recht und Gesetz durch eine angemessene Compliance-Organisation, rechtssichere Prozesse und sonstige Maßnahmen zur Prävention von und Reaktion auf mögliche Regelverstöße sicher. Zu diesen Aufklärungsmaßnahmen zählt unter anderem auch die Einführung und der Betrieb eines Hinweisgebersystems. Unsere Beschäftigten können das Hinweisgebersystem nutzen, um uns über mögliche Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben (wie z. B. bzgl. Strafrecht, Steuerrecht, Ordnungswidrigkeitengesetz, Arbeitsrecht, Datenschutzrecht etc.) oder interne Regelungen („Regelverstöße“), zu informieren („Hinweis“) und so zu deren Aufklrung und Verfolgung beizutragen.

Beschäftigte ("Hinweisgeber") können für Hinweise auf mögliche Regelverstöße interne und externe Kanäle nutzen. Wir haben angemessene Maßnahmen getroffen, um sicherzustellen, dass den eingehenden Hinweisen zeitnah und effektiv nachgegangen wird. Es wird insbesondere sichergestellt, dass der Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die Meldestellen melden oder offenlegen („Betroffene“), gewahrt wird.

Für welche Zwecke verarbeiten wir Ihre Daten?

Wir verarbeiten Ihre Daten im Rahmen der geltenden Gesetze insbesondere für die folgenden konkreten Compliance- und Aufklärungszwecke:

Auf welchen Rechtsgrundlagen beruht die Verarbeitung Ihrer Daten?

Wir werden Ihre Daten im Rahmen von Aufklärungsmaßnahmen nur verarbeiten, soweit mindestens eine anwendbare datenschutzrechtliche Regelung dies erlaubt. Dazu zählen insbesondere die Bestimmungen der DSGVO, des BDSG sowie sonstiger einschlägiger Rechtsvorschriften.

Wir können zulässige Datenverarbeitungen im Rahmen von Aufklärungsmaßnahmen insbesondere auf die folgenden Rechtsgrundlagen stützen:

Welche Daten bzw. Datenkategorien sind von Aufklärungsmaßnahmen betroffen?

Im Rahmen von Aufklärungsmaßnahmen werden wir gegebenenfalls die nachfolgenden Daten bzw. Datenkategorien über Sie verarbeiten:

An welche Stellen werden Ihre Daten weitergegeben?

Wir werden Ihre Daten im Rahmen von Aufklärungsmaßnahmen nur dann an Dritte weitergeben, wenn dafür eine rechtliche Grundlage besteht oder wir zuvor Ihre Einwilligung zu der entsprechenden Datenübermittlung eingeholt haben.

Bei Datenübermittlungen im Rahmen von Aufklärungsmaßnahmen kommen insbesondere die nachfolgenden Empfänger von Daten in Betracht:

Sofern wir die für Compliance-Zwecke verarbeiteten personenbezogenen Daten nicht direkt bei Ihnen selbst erhoben haben, erhalten wir diese typischerweise von den vorstehend in diesem Abschnitt genannten Stellen, Geschäftspartnern oder aus ähnlichen Quellen.

Welche Datenschutzrechte haben Sie?

Sie können als betroffene Person verschiedene Betroffenenrechte geltend machen. Um von Ihren Rechten Gebrauch zu machen, können Sie uns über die zuvor genannten Kontaktmöglichkeiten erreichen.

Ihnen stehen insbesondere folgende Rechte zu:

Wie lange werden Ihre Daten aufbewahrt?

Nach Abschluss des Verfahrens bzw. der Untersuchungen werden die personenbezogenen Daten nach drei Jahren gelöscht. Die Dokumentation kann länger aufbewahrt werden, um die Anforderungen nach dem HinSchG oder nach anderen Rechtsvorschriften zu erfüllen, solange dies erforderlich und verhältnismäßig ist. Wir führen deshalb vor der Löschung eine entsprechende Prüfung durch.

Bspw. können wir Ihre Daten gegebenenfalls während aktueller Rechtsstreitigkeiten, welche das Ergebnis möglicher Aufklärungsmaßnahmen sind, weiter aufbewahren. Die Speicherfristen richten sich dabei im Einzelfall nach unserem Aufbewahrungsinteresse unter Berücksichtigung der Wichtigkeit der Aufbewahrung, der schutzwürdigen Interessen Betroffener an der Löschung sowie der Wahrscheinlichkeit, dass ein im Hinweisgebersystem gemeldeter Verdacht zutrifft)

Grundsätzlich werden wir die im Rahmen der Aufklärung von Hinweisen erhobenen Daten nach Maßgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere gemäß Art. 17 DSGVO, speichern bzw. löschen. Danach werden wir Ihre Daten grundsätzlich dann löschen, wenn sie für die genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind.

Finden automatisierte Einzelfallentscheidungen oder Maßnahmen zum Profiling statt?

Im Rahmen von Aufklärungsmaßnahmen finden weder automatisierte Einzelfallentscheidungen noch Maßnahmen zum Profiling im Sinne des Art. 22 DSGVO statt.